In Deutschland produzierten im Jahr 2013 insgesamt 23.600 Windenergieanlagen sauberen Strom. Dies entspricht einer Leistung von 33.700 Megawatt und einer Stromerzeugung von 84.250.000.000 kWh elektrischer Energie, mit denen Unternehmen und Haushalte mit Strom versorgt wurden (BWE - http://www.wind-energie.de/politik/onshore). Um die Bedeutung dieser Strommassen einschätzen zu können, soll herausgestellt werden, dass ein durchschnittlicher Privathaushalt 3.500 kWh an Strom pro Jahr verbraucht. Somit kann hier von einer CO2-freien Stromversorgung von ca. 60% aller deutschen Privathaushalte gesprochen werden.
Windenergie ist eine wichtige Energiequelle für die Zukunft, denn sie bietet viele Vorteile im Vergleich zu anderen Formen der Energiegewinnung. Windenergie ist ressourcenschonend in Hinsicht auf die Flächeninanspruchnahme und ihre Baumaterialien.
Zudem werden keine Schadstoffemissionen in die Luft, den Boden oder das Wasser freigesetzt, sodass Windenergie als grüne Energie bezeichnet werden darf. Für jedes installierte Megawatt Leistung von Windenergieanlagen wird im Vergleich zur Energieproduktion gemäß dem aktuellen deutschen Kraftwerkpark umgerechnet ca. 2.000 Tonnen CO2 (Quelle: BWK Bd. 59 (2007) Nr. 10) vermieden. Bei einem durchschnittlichen deutschen Pro-Kopf- CO2-Ausstoß von 10,63 Tonnen/Jahr werden durch die Windenergieproduktion CO2-Emissionen von über 6 Millionen Menschen neutralisiert.
Die Lebensdauer einer Windenergieanlage, dies bedeutet bis zum vollständigen Rückbau, liegt bei ca. 20 Jahren. Die Umgebung bzw. das Landschaftsbild wird für eine bestimmte Zeit verändert. Nach dem Rückbau wird die Anlagenfläche entsiegelt und dem Flächenkreislauf, meist für eine agrarische Nutzung, zurückgegeben, sowie die Anlage selbst wird recycelt.
Es gibt drei verschiedene Arten der Windenergiegewinnung:
Die Onshore-Windenergie spielt dabei bisher und wahrscheinlich auch in der Zukunft die zentrale Rolle der Energiewende. Mit einem Strommixanteil von über 8 Prozent macht sie heute ca. ein Drittel des gesamten Erneuerbaren Stroms in Deutschland aus (BWE - http://www.wind-energie.de/politik/onshore).
Windenergie an Land ist die günstigste Methode der erneuerbaren Energie-Produktion und mittlerweile mit ihren Stromgestehungskosten wettbewerbsfähig mit fossilen Kraftwerken der neuesten Generation.
Der Bau von Windenergieanlagen im Binnenland ist im Vergleich zum Bau in Meeresgebieten wesentlich unkomplizierter und kostengünstiger. Die Offshore-Windenergie kämpft mit hohen technischen, sowie witterungsbedingten Schwierigkeiten, als auch bei logistischen Fragen oder aber dem Netzanschluss.
Zudem muss der vor und an den Küsten produzierte Strom aufwendig und über große Entfernung mit entsprechenden Leitungsverlusten zu den Verbrauchern geleitet werden.
Dies schlägt sich auch ökonomisch nieder und spricht für eine dezentrale Stromproduktion von Windenergie im Binnenland.
Aus unserer Sicht gibt es einige Merkmale, die einen Bürgerwindpark auszeichnen. Vor allem ist die Planung und Entwicklung eines solchen Windparks durch die Partizipation von vor Ort ansässigen Bürgern gekennzeichnet und es wird Wert auf gemeinsame Entscheidungen und finanzielle Teilhabe gelegt.
Nach dem Konzept der BBWind (Bäuerlicher Bürgerwind) in Münster, welche unsere Betreibergesellschaft fachlich beratend zur Seite steht, werden Anwohner von Windenergieanlagen sogar direkt mit ins Boot geholt. Da es keine rechtlich gesicherte Definition für einen Bürgerwindpark gibt, sind mehrere Varianten denkbar. Je nach Rechtsform der gegründeten Entwicklungsgesellschaft, welche meist aus Grundstückseigentümern und Anwohnern besteht, werden weitere Bürger der jeweiligen Kommune oder der Nachbarschaft beispielsweise in Form einer Kommandit- oder aber Genossenschaftsbeteiligung einbezogen.
Eine maximale regionale Wertschöpfung sollte das angestrebte Ziel jedes Bürgerwindprojektes sein. Dabei sollten nicht nur Bürger teilhaben und den Wert Ihrer Beteiligung erfahren, sondern auch regionale Kommunen durch steigende Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Angestrebt wird die Einbindung regionaler Banken für die Finanzierung der Bürgerwindparks, sowie lokale Firmen zur Schaffung der Infrastruktur.
Eine Verpachtung von Windeignungsflächen stellt oft eine entgangene Wertschöpfung für die Region dar. Diese Windparks werden dann durch Fremdinvestoren national oder international agierenden Fondgesellschaften betrieben. So fließt der weitaus größte Teil der Wertschöpfung aus der Region ab.
In die Standortfindung einer Windenergieanlage fließen dutzende, einzelner Kriterien ein. Planungsrechtlich sollte sich die Anlage innerhalb einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie befinden, genehmigungsrechtlich müssen alle Emissionswerte (Schall, Schlagschatten) nachweislich eingehalten werden, windtechnisch sollte die Anlage am ertragsreichsten Standort errichtet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Auch natur- und artenschutzrechtliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle, genau wie Schutzabstände zur Wohnbebauung, Infrastrukturtrassen wie Straßen, Bahngleise oder Hochspannungsleitungen.
Im Prozess der Standortfindung werden diese einzelnen Faktoren in einer Karte übereinandergelegt und ausgewertet. Im Rahmen einer sogenannten „abstandsbasierten Restriktionsanalyse“ werden alle in Frage kommenden Flächen dargestellt.
Auf dieser Grundlage können anschließend Windertrag und Schallemissionen prognostiziert werden. Oft ändert sich die genaue Konfiguration eines Windparks im weiteren Planungsprozess noch mehrmals, da auf neue Erkenntnisse und Gutachten Rücksicht genommen werden muss.
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen. Im Genehmigungsverfahren werden verschiedene Fachbehörden durch die zuständige Genehmigungsbehörde beteiligt, die für Ihren Aufgabenbereich unter Einhaltung einer Frist ihre Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abgeben müssen.
Es wird zwischen zwei Arten von Genehmigungsverfahren unterschieden: Das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das förmliche Genehmigungsverfahren.
Im Unterschied zum Vereinfachten Verfahren wird im Förmlichen Genehmigungsverfahren neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt, welches zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führt.
Die Einleitung der Verfahrensart hängt von der Anlagenanzahl, einer Prüfung der Standortumgebung/Umweltverträglichkeits-(vor)prüfung und dem Wunsch des Antragstellers ab.
Abstände zu Windenergieanlagen auf ausgewiesenen Flächen unterliegen verschiedenen Ansprüchen. Hierzu gehören §50 BImSchG, die Anforderungen an die Wirkung eines Schattenwurfes und den gültigen Schallemissionswerten der TA Lärm (Schutzwürdigkeit) für ein bestimmtes Gebiet. Der Immissionsschutz muss Beachtung finden. Dieser ist auch abhängig von dem potentiellen Anlagentyp, sowie der Anlagenanzahl.
Berücksichtigung finden alle Elemente, welche im gegenwärtigen Regionalplan manifestiert wurden. Zudem müssen Abstände zu Straßen, Freileitungen, Wasserschutzgebieten, Wald, anderen technischen Anlagen oder aber Naturschutzgebieten eingehalten werden.
Der Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich orientiert sich meist an der zwei- bis dreifachen Länge der Anlagenhöhe. Auskunft gibt auch das Urteil zur optisch bedrängenden Wirkung - OVG Münster 8 A 3726/05 vom 9.8.06.
Die Anlagenhöhe von Windenergieanlagen beläuft sich derzeit auf 150m bis >200m Gesamthöhe. Die Gesamthöhe ist die Summe aus Nabenhöhe und Radius der Rotorblätter einer Windenergieanlage.
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, auch Erneuerbare Energien Gesetz (kurz: EEG) genannt, ist eines der wichtigsten Instrumente für den Ausbau erneuerbarer Energien und damit für den Klimaschutz. Im Jahr 2000 löste das EEG seinen Vorgänger, das Stromeinspeisegesetz, ab und wurde seitdem drei großen Gesetzesänderungen unterzogen. Ziel der Novellen ist und war es, das Gesetz den aktuellen Entwicklungen anzugleichen.
Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von erneuerbaren Energiestrom in das deutsche Stromnetz und verspricht den Erzeugern eine fixe Einspeisevergütung pro Kilowattstunde für 20 Jahre. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Technologie der erneuerbaren Energie, als auch den Standort von Windenergieanlagen. Zudem ist eine Degression in der Einspeisevergütung vorgesehen. Diese zeigt sich in einer jährlichen Senkung des Vergütungssatzes von 1,2% seit 2012 um die erneuerbare Energien mit fortschreitender Zeit in den Strommarkt zu integrieren und Lern- und Skaleneffekte zu schaffen. Die Senkung bezieht sich jedoch nicht auf bestehende Anlagen, sondern nur auf Anlagen die seit 2012 in Betrieb genommen wurden und werden. Bei diesen wird der Vergütungssatz im Inbetriebnahmejahr für die kommenden 20 Jahre festgelegt.
Zudem regelt das EEG die Stromabnahme von erneuerbaren Energien. Netzbetreiber sind zur Abnahme des EEG-Stroms verpflichtet und leiten diesen an ebenfalls verpflichtete, höherrangige Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen weiter. Diese dürfen selber entscheiden ob sie EEG-Mehrkosten auf den Elektrizitätspreis schlagen und an den Endverbraucher weitergeben. Die Entscheidung ob der Endverbraucher EEG-Strom und damit sauberen Strom kaufen möchte, bleibt seine Entscheidung.
Netzbetreiber sind jedoch nicht nur zur vorrangigen Abnahme des erneuerbaren Energiestroms verpflichtet, sondern im gleichen Zuge auch zur Ausweitung der Netzkapazität.
Die Onshore Windenergie ist die kostengünstigste erneuerbare Energiealternative auf dem derzeitigen Markt. Das Ziel der Bundesregierung, durch das EEG erneuerbare Energie an den freien Markt anzupassen hat die Windenergie an Land fast geschafft. Sollten externe Kosten der fossilen Energieträger in die Kalkulation mit einbezogen werden, liegt diese sogar schon vor der Kern- und Kohlekraft.
Bis 2050 sollen 80% der Energie aus erneuerbaren Ressourcen erzeugt werden. Dies wurde Ziel nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima (März 2011).
Die Reduzierung der CO2-Immissionen soll die Lebensqualität für die Zukunft sichern.
Das Ziel der Energiewende, den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022, geht einher mit dem Ziel einer Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoverbrauch zu generieren. Konkreter Vorsatz ist, auf 40-45% bis 2025, 55-60% bis 2035 und 80% erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 zu setzen. Die Grundlage hierfür schafft das novellierte EEG, welches 2012 in Kraft trat.
Im Jahr 2012 wurden bereits 25% erneuerbare Energien am Bruttoverbrauch verzeichnet. Dieses Ergebnis zeigt, wie effektiv das EEG bereits war. Doch welche Probleme sind mit der Förderung für erneuerbare Energie entstanden?
Viele Kritiker sehen den Netzausbau als einen Problempunkt. Die Kapazität der vorhandenen Netze reichen derweil nicht mehr aus. Auch werden die Kosten der Energiewende in der Bevölkerung als zu hoch eingestuft.
Eine EEG-Umlage wird an Endverbraucher weitergegeben, welche die Energiewende teilweise mitfinanzieren muss. Dagegen sind zahlreiche Unternehmen von der Umlage befreit. Diese Befreiung erhöht die Umlage um rund 25% für den Endverbraucher. Ein weiteres Problem ist, dass die niedrigen Energiepreise an der Energiebörse nicht an Endverbraucher weitergegeben werden, sondern nur Großkonzerne von niedrigen Einkaufsbeträgen und stagnierenden Verkaufspreisen profitieren können. Der Bundesverband Wind Energie berechnete in einer Studie die Kosten von Energiealternativen, in denen externe Kosten inbegriffen waren.
Dabei waren die Kosten für Strom aus Windenergie Onshore und Wasserkraft deutlich unter den Kosten für Strom aus Kohle- und Kernkraft. Die EEG - Umlage für Endverbraucher scheint jedoch den Anschein zu vermitteln, erneuerbare Energien seien zu teuer und fördern somit ein Denken gegen die Energiewende.
Die Stromerzeugung von Windenergieanlagen ist im Wesentlichen von der Windgeschwindigkeit und der davon ausgelösten Drehung des Rotors abhängig. Durch die klima- und wetterbedingten wechselnden Windgeschwindigkeiten in unserer Atmosphäre schwankt auch der Stromertrag bzw. die einzuspeisende Energiemenge an jeder einzelnen Windenergieanlage. Der gesellschaftliche Stromverbrauch ist dagegen vor allem von der Tageszeit beeinflusst. Eine Synchronisierung von Angebot und Nachfrage ist somit nicht immer gewährleistet und Über- bzw. Unterkapazitäten aus Windstrom müssen ausgeglichen werden. Derzeit läuft dies in Deutschland bei Unterkapazitäten über den restlichen Kraftwerkspark, d.h. durch Kohle-, Gas- und Kernkraftwerke oder andere Produktionsformen für Erneuerbare Energien.
Bei Überkapazitäten werden Windenergieanlagen zentral von den Netzbetreibern in Ihrer Leistung reduziert. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Energiewende ist daher die Synchronisierung des Angebotes von Erneuerbarer Energie mit der allgemeinen Energienachfrage. Auf Nutzerseite kann dies durch eine Anpassung des Verbrauches und intelligente Netze (Stichwort smart metering) erreicht werden. Auf Produzentenseite wird vor allem eine Speicherung von Überkapazitäten bei der Erneuerbaren Energieproduktion für Zeiten der Unterversorgung als Lösungsweg angesehen. Das Prinzip hierbei ist die Umwandlung der elektrischen- in andere Energieformen. Viele verschiedene Speicherformen sind aktuell im Gespräch und werden erprobt oder bereits angewendet, so z.B. Pumpspeicherkraftwerke, Strom-zu-Gas-Verfahren oder diverse Arten von Akkus.
Neben einer Förderung der dezentralen Energiegewinnung kann aber auch der Ausbau der Stromnetze dazu beitragen, dass lokale oder regionale Überkapazitäten durch überregionale oder nationale Umverteilung vermieden werden. Die Bundesregierung hat daher den Ausbau von großen Stromtrassen innerhalb Deutschlands auf die Agenda gesetzt.